Arbeitsrechtliche und arbeitsgerichtliche Grundlagen für Personalverantwortliche, Mitglieder von Personalvertretungsorganen (Betriebsrat, Personalrat u.a.), ehrenamtliche Arbeitsrichter und sonstige Interessierte.
Dieses Seminar (Seminarleiterin bzw. Dozentin ist eine erfahrene Arbeitsrichterin) ist gedacht für alle, die häufiger mit dem Arbeitsgericht zu tun haben: Personalverantwortliche, Mitglieder von Personalvertretungsorganen (Betriebsrat, Personalrat u.a.), ehrenamtliche Arbeitsrichter, sonstige Interessierte. Behandelt werden Regelungen des Arbeitsgerichtsgesetzes, des Kündigungsschutzgesetzes u.a. ..., sowie die Verfahrensabläufe beim Arbeitsgericht und damit zusammenhängende arbeitsrechtliche Grundlagen. Vgl. Sie auch die Ausführungen im Interview .
Dauer : 1 Tag (den zeitlichen Tagesablauf erfahren Sie .... hier).
Kosten : Zur Inhouse-Seminar-Kostenanfrage gelangen Sie .... hier).
Teilnehmerkreis :
Ehrenamtliche Arbeitsrichter (gegenwärtige und künftige), Personalverantwortliche, Vorgesetzte, Arbeitgeber, Mitglieder von Personalvertretungsorganen (Betriebsrat, Personalrat u.a.), sonstige interessierte Berufstätige.
D i e I n h a l t e :
- Überblick über wichtige Bestimmungen des Arbeitsgerichtsgesetzes
- Die Zuständigkeiten der Arbeitsgerichte
- Überblick über die wesentlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer
- Der Instanzenaufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Arbeitsgerichtliche Verfahrensabläufe
- Der Arbeitsgerichtsprozess (allgemein)
- Die Kammerverhandlung
- Die Beratung innerhalb der Kammer und das Beratungsgeheimnis
- Die Entscheidungsfindung
- Das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren
-verschiedene Urteilsarten und -inhalte
- Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und dessen Besonderheiten
- Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Arbeitsrichter
- Weitere Behandlung und Besprechung arbeitsrechtlicher und
arbeitsgerichtlicher Fragen, die von den Seminarteilnehmern
eingebracht werden.
Die Methoden :
Vortrag (unter Einbeziehung von Beamer-Präsentationen), Besprechung und Diskussion von Fallbeispielen aus der Praxis, Beantwortung von Einzel- und Zweifelsfragen.